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Bürgschaftsantrag bei der Kautionskasse

Anfrage beim Vermieter und Antrag bei der Kautionskasse

Der Antrag auf eine Bürgschaft für ein neues oder bestehendes Mietverhältnis ist nicht komplizierter als die Eröffnung eines Tagesgeldkontos. Geben Vermieter und SCHUFA grünes Licht und wird der Einlösungsbeitrag rasch bezahlt, kann die Bürgschaftsurkunde dem Vermieter rasch zugestellt werden.

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Antrag bei der Kautionskasse

Der Antrag kann bei den meisten Kautionskassen online gestellt werden. Erforderlich sind lediglich Angaben zu Mieter und Vermieter und zum vermieteten Objekt. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die verbürgte Summe ausschließlich für Forderungen aus einem bestimmten Mietverhältnis (zwischen dem benannten Vermieter oder seinem Rechtsnachfolger) und bis zur Höhe der in der Bürgschaftsurkunde verbürgten Summe ausgesprochen wird.

Im Rahmen des Antrags muss eine SCHUFA-Klausel akzeptiert werden, mit der Mieter der Kautionskasse die Einholung von Informationen bei der Auskunftei gestatten. Einkommensnachweise werden i.d.R. nicht eingefordert. Auch Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen sind nicht erforderlich.

Rein elektronisch lässt sich der Bürgschaftsvertrag jedoch nicht abschließen: Bei den meisten Kautionskassen muss der unterschriebene Mietvertrag eingereicht werden. Dies kann je nach Anbieter auch mittels Upload eingescannter Dokumente möglich sein. Notwendige Bedingung für den Vertrag ist jedoch die Identitätsprüfung, die meistens via Postident erfolgt. Das Verfahren erfordert einen Gang zur Post: Dort wird ein ausgedruckter Coupon zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorgelegt.

Versand der Bürgschaftsurkunde

Es ist davon auszugehen, dass die meisten Kautionskassen die automatisierte Bonitätsprüfung direkt nach dem Absenden des elektronischen Antrags vornehmen und die Erstellung der Bürgschaftsurkunde nach dem Eingang der Postident-Bestätigung anleiten.

Die Erstellung einer Urkunde ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Bürgschaften bedürfen der Form) zwingend notwendig. Einige Anbieter versenden die Urkunde direkt an den Vermieter, andere senden sie dem Mieter zu. Erst mit der Übergabe der Urkunde an den Vermieter hat der Mieter seine vertragliche Verpflichtung zur Leistung der Barkaution erfüllt. Die Antragsbearbeitung läuft bei allen Anbietern am Markt vollständig automatisiert – verspricht eine Kautionskasse eine Bearbeitungsdauer von z. B. 24 Stunden und versteht sich dies zzgl. der üblichen Postlaufzeiten und ab Eingang des Einlösungsbeitrags, ist das Versprechen realistisch.

Kein Unterschied zwischen „neuer“ und „alter“ Kaution

Für den Ablauf eines Antrags auf Übernahme einer Mietbürgschaft spielt es keine Rolle, ob die Bürgschaft ein neues Mietverhältnis absichern oder die für ein bestehendes Mietverhältnis bereits hinterlegte Kaution auslösen soll. Ist letzteres der Fall, vereinbaren Mieter und Vermieter nachträglich eine Änderung der Kautionsart und vermerken dies im Mietvertrag. Nach der Übergabe der Bürgschaftsurkunde zahlt der Vermieter die Barkaution aus.

Wird ein Vermieter während eines bestehenden Mietverhältnisses nach der Möglichkeit eines Tausches der Barkaution gegen eine Mietbürgschaft gefragt, besteht kein Risiko für eine Kündigung: Die Frage allein rechtfertigt dies nicht. Im Vorfeld einer Neuvermietung mit Kautionsbürgschaften konfrontierte Vermieter haben dagegen die Möglichkeit, den Mietvertrag nicht zu unterschreiben.

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Kautionskasse kein Hinweis auf höheres Mietausfallrisiko

Eine ablehnende Haltung von Vermietern kann durch den Eindruck einer Unterfinanzierung des Mietinteressenten hervorgerufen werden. Schließlich könnte die Anfrage als Hinweise darauf interpretiert werden, dass der Interessent weder über finanzielle Rücklagen noch über größere Spielräume im laufenden Budget verfügt, aus denen die Barkaution finanziert werden könnte. Dieses Profil erhöht aus der Perspektive eines Vermieters das Risiko von Zahlungsstörungen.

Vertritt ein Vermieter diese Ansicht und kann er aus mehreren Interessenten auswählen, ist die Chance auf eine Schlüsselübergabe gering. Das gilt auch für Vermieter, die sich mit den Angeboten von Kautionskassen bislang wenig bis gar nicht auseinandergesetzt haben. Hier können Mieter Informationsmaterial zur Verfügung stellen, das auf den Internetauftritten der Anbieter erhältlich ist bzw. recherchiert werden kann. Vor allem bei unsicheren Vermietern in „Mietermärkten“ kann der Hinweis auf die SCHUFA-Abfrage helfen.

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