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Kautionskassen

Kautionskassen

Kautionskassen vermitteln Bürgschaften für Mieter, die dem Vermieter anstelle einer Barkaution zur Absicherung möglicher Forderungen aus einem Mietverhältnis eingeräumt werden. Die Bürgschaften werden durch Banken oder Versicherungen gestellt und können durch den Vermieter jederzeit bis zum Höchstbetrag angefordert werden.
Das Geschäftsmodell ist in Deutschland noch vergleichsweise neu. Die Kautionskassen als Vermittler der Bürgschaften führen mehrere Argumente ins Feld, die aus Sicht der Branche für die Nutzung von Bürgschaften als Alternative zur konventionellen Barkaution sprechen. Demnach lagern auf deutschen Kautionskonten ca. 26 Mrd. €, die gering bis gar nicht verzinst und dennoch als Sicherheit gebunden sind. Nur ein kleiner Bruchteil der Kautionen wird tatsächlich durch Vermieter angefordert.

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Freisetzung von Liquidität in „volkswirtschaftliche Dimension“

Mietkautionskassen unter der Lupe

© apops - Fotolia.com

Vermittler wie der „Deutsche Mietkautionsbund“ sehen darin eine Bindung von Liquidität in „volkswirtschaftlicher Dimension“. Mieter gewinnen durch den Einsatz der Produkte von Kautionskassen einen sofortigen Liquiditätsvorteil. Die Bürgschaften können für neu angetretene Mietverhältnisse ebenso eingesetzt werden wie zur Auslösung bereits hinterlegter Barkautionen.
Einen Rechtsanspruch auf den Einsatz von Bürgschaften anstelle klassischer Kautionen gibt es allerdings nicht: Vermieter müssen der Variante zustimmen. Belastbare empirische Daten zur Akzeptanz von Kautionskassen unter Vermietern gibt es bislang nicht. Es spricht allerdings einiges dafür, dass Vermieter das Modell zumindest in nicht allzu überhitzten Mietmärkten häufig akzeptieren.

Kautionsbürgschaft nur bei guter Bonität

So führen Kautionskassen im Vorfeld der Bereitstellung einer Bürgschaft Bonitätsprüfungen durch, wie sie auch im Kreditgeschäft üblich sind. Die Kreditwürdigkeit von Antragstellern wird insbesondere anhand der Datenbestände der einschlägigen Auskunfteien (SCHUFA, Bürgel etc.) geprüft. Mieter, bei denen in den vergangenen 2-3 Jahren Zahlungsstörungen aufgetreten sind müssen deshalb mit einer Ablehnung des Antrags rechnen.
Mieter dürfen laut Gesetz die Vorlage einer SCHUFA-Auskunft von Mietinteressenten nicht verlangen – auch nicht die Vorlage einer im Hinblick auf den Informationsumfang „abgespeckten“ Verbraucherauskunft. Die Zustimmung einer Bank oder Versicherung zu einer Bürgschaft gewährleistet dagegen zuverlässig, dass keine negativen Merkmale vorhanden sind.

Vermieter können Bürgschaft jederzeit anfordern

Die meisten Kautionskassen auf dem deutschen Markt vermitteln Bürgschaften, die durch Vermieter „auf erstes Anfordern“ eingelöst werden können. Die Bürgschaftsgeberin überweist dem Inhaber der Bürgschaftsurkunde auf entsprechenden Antrag hin mit kurzer Frist den angeforderten Betrag bis zur maximal eingeräumten Höhe der Bürgschaft. Das Ausfallrisiko ist in dieser Konstellation gegenüber Barkautionen bzw. Mietkautionskonten nicht erhöht. Bei einigen Varianten besteht dagegen die Möglichkeit eines gerichtlichen Vorgehens seitens des Mieters gegen den Abruf der Bürgschaft. Auch wenn dies in den meisten Fällen nicht zu einer schlussendlichen Ablehnung führt, kann sich die Auszahlung dadurch verzögern.

Jährliche Bürgschaftsgebühr für Mieter

Die Kosten der Mietkautionsbürgschaft – neben einer jährlichen Bürgschaftsgebühr in Höhe von ca. 5-7% der verbürgten Summe fallen abhängig vom Anbieter Gebühren für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde, Beitritts- oder Bearbeitungsgebühren an – werden ausschließlich vom Mieter getragen. Kautionskassen weisen darauf hin, dass die Mietkautionen dennoch häufig kostengünstiger seien als Barkautionen – insbesondere wenn diese durch einen Ratenkredit oder die Inanspruchnahme eines Dispositionskredites finanziert werden.

Zum Mietkautions-Rechner

Quelle
http://www.mietkautionsbund.de/nachrichten/milliardengrab-mietkaution.html

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