Der Weg zur Mietkautionbürgschaft
Kommt eine Kautionskasse als Alternative zu einer Barkaution in Betracht, steht ein Vergleich der verschiedenen Angebote am Markt an. Mieter müssen zwischen Bankbürgschaft und Kautionsversicherung unterscheiden, die einmaligen und laufenden Kosten vergleichen und einen Blick ins Kleingedruckte der Versicherungsbedingungen werfen. Nicht zuletzt geht es darum, den Vermieter von der Mietbürgschaft zu überzeugen.
Schritt 1: Lohnt sich das überhaupt?
Bevor mit dem Anbietervergleich begonnen wird sollte ermittelt werden, ob sich eine Mietbürgschaft unter den vorliegenden Umständen überhaupt anbietet. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Verzicht auf die Bürgschaft mit einer dauerhaften, d.h. nicht nur sehr kurzfristigen Kreditaufnahme verbunden wäre. In diesem Fall unterschreiten die Kosten von Bankbürgschaft oder Kautionsversicherung die Finanzierungskosten von Dispokredit und Co. spürbar.
Etwas anders gestaltet sich die Situation, wenn auch unter Berücksichtigung der besonderen Belastungen eines Umzugs genügend freie Liquidität zur Verfügung steht. Diese muss bei Hinterlegung einer Barkaution zwar fast immer zu sehr niedrigen Zinsen auf einem Mietkautionskonto angelegt werden. Im aktuellen Marktumfeld fallen die damit verbundenen Opportunitätskosten gering aus, da für kurzfristige Geldanlagen wie Tagesgeld, Spareinlagen etc. ohnehin kaum Zinsen gezahlt werden.
Schritt 2: Anbieter vergleichen
Im zweiten Schritt muss nach einer geeigneten Kautionskasse gesucht werden. Zur Wahl stehen sowohl Versicherungen als auch Bankbürgschaften. In der Praxis unterscheiden sich die beiden Modelle nur wenig. Die wichtigsten Vergleichskriterien sind die Kosten und die Akzeptanz unter Vermietern. Neben einmaligen Kosten – etwa für den Versand der Bürgschaftsurkunde – fallen auch regelmäßige und zumeist von der Höhe der verbürgten Summe abhängige Kosten an.
Im Vergleich müssen auch die Bürgschafts- bzw. Versicherungsbedingungen berücksichtigt werden. Relevant sind z. B. die Modalitäten der Rückzahlung im Fall einer Inanspruchnahme der Bürgschaft durch den Vermieter und die dabei anfallenden Bearbeitungsgebühren, Verzugszinsen etc. Auch die Möglichkeit, als Mieter der Inanspruchnahme der Bürgschaft zu widersprechen ist durchaus von Belang.
Schritt 3: Vermieter überzeugen
Vermieter sind nicht zur Annahme einer Mietbürgschaft anstelle einer Barkaution verpflichtet. Bislang gibt es keine belastbaren Untersuchungen von neutraler Stelle zur Akzeptanz der noch vergleichsweise jungen Produkte unter Vermietern: Es hängt von deren Ermessen ab, ob die Bürgschaft zur Übergabe des Wohnungsschlüssels führt oder nicht. Ein erheblicher Teil der Vermieter in Deutschland dürfte von der Möglichkeit einer Bürgschaft noch nicht einmal wissen, ein weiterer erheblicher Teil daran gänzlich desinteressiert sein.
Vor allem in „Vermietermärkten“, also den Ballungsräumen und den begehrten Universitätsstädten müssen Mieter Überzeugungsarbeit leisten. Warum sollte sich ein Vermieter auf einen Mietinteressanten mit Bürgschaft einlassen, wenn genügend andere Interessenten mit Barkaution zur Verfügung stehen?
Schritt 4: Bürgschaft abschließen und Urkunde übergeben
Auf diese Kardinalfrage gilt es mit guten Argumenten zu antworten. So erhalten Vermieter indirekt Einblick in die Zahlungshistorie des Mieters, da dessen Bürgschaftsantrag nur unter der Bedingung einer einwandfreien SCHUFA-Auskunft bewilligt wird. Außerdem entfallen die Verwaltung des Mietkautionskontos und der damit verbundene Aufwand.
Ein Antrag auf eine Bürgschaft kann bei den meisten Kautionskassen nur in Verbindung mit einem bereits unterschriebenen Mietvertrag gestellt werden. Liegt dieser vor und enthält die SCHUFA-Auskunft keine Negativmerkmale, ist der verbleibende Weg eine Formalie: Der Antrag wird online gestellt und ggf. durch unterschriebene Verträge und/oder Postident-Verfahren begleitet. Nach der Zusage durch Bank oder Versicherer und der Abbuchung des Einlösungsbeitrags wird die Bürgschaftsurkunde i.d.R. Binnen weniger Tage zugestellt und kann dem Vermieter übergeben werden.