Zurückbehaltungsrecht für Miete bei verlorener Kaution durch fehlende Insolvenzsicherung
Bundesgerichtshof, Az.: IX ZR 9/12 vom 13. Dezember 2012
Hat der Vermieter es entgegen der gesetzlichen Vorgaben unterlassen, die Barkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen und fließt die Kaution bei einer Insolvenz des Vermieters deshalb in die Insolvenzmasse ein bzw. wird durch Gläubiger verwertet, steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht für Monatsmieten zu, die vor der Insolvenzeröffnung fällig werden.