Mietkaution nach Verkauf der Wohnung
Landgericht Hannover – Az. 10 S 2/15 vom 21.08.2015
Wird während der Dauer des Mietverhältnisses eine Wohnung zweimal weiterverkauft, muss der aktuelle Eigentümer und Vermieter dem Mieter die Mietkaution zurückzahlen. Kann er das nicht, ist der vorherige Eigentümer in der Pflicht. Der ursprüngliche (erste) Vermieter hingegen ist nicht zur Rückzahlung verpflichtet.